Die Gesetze in Deutschland erlauben zum Teil, die direkte Einflussnahme der Menschen auf das politische Geschehen und auf die Gesetzgebung in Form von Volksbegehren und Urabstimmungen.
Niemand muss warten bis zur nächsten Wahl und hoffen, dass die frisch gewählten Politiker diesmal alles richtig machen werden.
Wir lesen die Zuschriften der Menschen und hören die Menschen in persönlichen Gesprächen an.
Wenn sich vermehrt zeigt, dass gewisse politische oder gesetzliche Gegebenheiten als störend und belastend empfunden werden, inizieren wir den Prozess des Volksbegehrens und der Urabstimmung.
!!Dies ist nicht gleichzusetzten mit den klassischen Petitionen!!
In Deutschland kann man Volksentscheide auf Bundeseben nur im Bereich der Zusammenlegung oder Aufteilung der Bundesländer, also der Neugliederung des Bundesgebietes einbringen.
Man kann aber auch zu bundespolitischen Themen ein Volksbegehren anstreben.
In allen 16 Bundesländern haben wir auf Landesebene auch die Möglichkeit Volksentscheide zu erwirken bei Sachthemen. Gesetze ändern, neue Gesetze einbringen, die Landesverfassung ändern, den Landtag abzusetzen.
Dabei sind die vorgeschriebenen Verfahren von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Jedoch gilt in der Regel das 3-Stufige Verfahren:
Antrag
auf Zulassung eines Volksbegehrens: Es müssen Unterstützungsunterschriften gesammelt werden, damit der Antrag zum Volksbegehren zugelassen wird. Diese werden dann beim Innenministerium eingereicht.
Volksbegehren
Wir der Antrag angenommen, muss man Zustimmungsunterschriften sammeln, je nach Bundesland unterschiedlich viele in einem vom Bundesland vorgesehenen Zeitraum.
Volksabstimmung
Nach dem Volksbegehren wird der Gesetzentwurf dem Landtag zum Beschluss vorgelegt. Verweigert der Landtag die Zustimmung, findet über den Gesetzentwurf eine landesweite Volksabstimmung statt. Ein erfolgreicher Volksentscheid hat die gleiche Bedeutung wie ein Parlamentsbeschluss.
Einschränkung der politischen Immunität für Abgeordnete
Politiker sollten nicht mehr "Narrenfeiheit" geniesen, sondern in Zukunft für ihre Handlungen und Aussagen, wie jeder andere Bürger zur Rechenschaft gezogen werden können.
Änderung/Streichung
des Artikels 37 und 38 in der Landesverfassung von Baden-Württemberg.
Bündnis Landtag abberufen
Das "Bündnis Landtag abberufen" hat ein Volksbegehren ins Leben gerufen, welches den Bayrischen Landtag absetzen soll.
Nach dem erfolgreichen Absetzen des Landtages erfolgen vorgezogene Wahlen.
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